Erstellt von Peter Rauch am Mittwoch 27. Juli 2016
Der Arbeitsschutz ist ein Teilgebiet der Arbeitswissenschaften und gehört zur Sicherheitswissenschaft. Hierzu gehören aber auch die Bereiche Haus, Freizeit und Verkehr.
Auch die privaten Bauherren und Hausbesitzer haben bei Baumaßnahmen für den Schutz der Handwerker und für Fußgänger am Grundstück und die Hausbewohner zu sorgen. Deshalb ist vor den Baumaßnahmen eine Bauherrenversicherung abzuschließen. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für größere Sanierungsmaßnahmen.
Laut Baustellenverordnung vom 1. Juli 1998 haben die Bauherren die Verantwortung für das Bauvorhaben und sind für die Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Im Jahr 2006 starben durch Unfälle im Haushalt laut Statistischen Bundesamtes 6455 Menschen. Im Straßenverkehr waren es im gleichen Zeitraum 5174 Menschen. Damit wird die Bedeutung der Schutzmaßnahmen auch bei kleinen Reparaturarbeiten deutlich.
Auf der Baustelle hier auf Djerba in Tunesien sind keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.
Ziel der Baustellenverordnung ist es, den Schutz aller an dem Bau Beteiligten und der Handwerker zu verbessert. Vergessen wird oft der eigene Schutz. Sicherlich aus der Sicht der Haftungsfrage nicht ganz so wichtig aber es beringt den Bauherrn nichts, wenn er mehrere Monate wegen eines Beinbruches nicht arbeiten kann.
Verletzt sich ein Familienmitglied bei den Sanierungsarbeiten, so gilt auch die Haftung. Daher sollten unbedingt die Arbeitsschutzvorschriften auch bei kleinen Renovierungsarbeiten beachtet werden, egal ob eine Handwerksfirma bestellt wird oder man diese Arbeiten selbst ausführt.
Vor der Errichtung der Baustelle ist das Bauvorhaben beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz zu melden. Ebenso sind die Bewohner über den Beginn und mögliche Beeinträchtigung zu informieren. Bei kleinen Reparaturarbeiten ist dies natürlich nicht erforderlich.
Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist nur bei größeren Baustellen erforderlich. Dies gilt auch für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan).
Gefährdungsbereiche sind zu kennzeichnen und ausreichend mit den entsprechenden Sicherungsmitteln zu sichern und der Baustellenverantwortliche alle erforderlichen Absperrmaßnahmen nachweisen kann. Fußgänger ignorieren z. B. eine Absperrung und laufen mit gebückter Haltung durch eine Leiter an der Hauswand, auf welcher ein Handwerker steht. Man sollte bei der Absicherung von Gefahrenstellen auch unmögliche Situationen einkalkulieren.
Nicht nur bei der Ausführung von Bauarbeiten sollte auf die richtige Arbeitskleidung und vor allem Schutzausrüstung zu achten. In dem Shop von tragardo.de erhalten Sie die entsprechende Kleidung und Schutzmittel, wie Schutzhandschuhe, Atemschutzmasken, Bauhelme oder Arbeitsschuhe, für jede Berufsgruppe. Sie schützen nicht nur, sondern sind heute auch modisch. Arbeitskleidung ist aus strapazierbarem Material gefertigt. Sie bietet für die jeweilige Tätigkeit einen gewissen Schutz, was bei normaler Tageskleidung nicht immer der Fall ist.
Ebenso wichtig für den eigenen Schutz ist die Verwendung des geeigneten Werkzeugs oder das Aufstellen einer standfesten Leitern.
© Baulexikon | Download | Wohnen in anderen Ländern | 7/2017